Geförderte (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)
Handwerker/-innen und andere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeisterinnen/-meistern, Techniker/-innen, Fachkaufleuten oder Betriebswirtinnen/-wirten vorbereiten, können die Aufstiegsförderung beantragen. Voraussetzung ist eine nach den Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Für weitere Informationen siehe Quelle.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 8, 2009)