Bevölkerung
Zur Bevölkerung zählen alle Personen am Ort der alleinigen beziehungsweise Hauptwohnung und die im früheren Bundesgebiet sowie in den neuen Ländern und Berlin-Ost gemeldeten Ausländer/-innen (einschließlich der Staatenlosen). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Für weitere Informationen siehe Quelle.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2010)