Quelle: Statistisches Bundesamt, Sonderauswertung

Anmerkungen:
1) Hauptberufliches Personal der privaten und staatlichen Hochschulen (ohne Praktikantinnen/Praktikanten und Auszubildende). Teilzeitbeschäftigte wurden mit dem Faktor 0,5 in Vollzeitäquivalente umgerechnet.
2) Einschließlich zentrale Einrichtungen der Hochschulkliniken.
3) Ab 2015 Änderung der Systematik der Wissenschaftszweige und -gebiete: Ingenieurwissenschaften einschließlich Informatik. Steigerungen im Hochschulbereich sind ab 2016 aufgrund einer Anpassung der FuE-Koeffizienten auch methodisch bedingt.
4) Das FuE-Personal wird nach dem zwischen der Kultusministerkonferenz, dem Wissenschaftsrat, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Statistischen Bundesamt vereinbarten Verfahren berechnet. Den internationalen Richtlinien entsprechend geht das Personal der zentralen Einrichtungen dabei nicht in das FuE-Personal ein.

- = Keine Daten auszuweisen oder 0.

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

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