Anmerkungen:
1) Einschließlich Banken, Versicherungen, Gast- und Verkehrsgewerbe.
2) Ohne Ausbildungsverträge, die nach dem Berufsbildungsgesetz bei anderen zuständigen Stellen (Kammern) außerhalb dieses Ausbildungsbereichs registriert werden.
3) Referenzjahr 2016: ohne Hamburg.
4) Durch die Neukonzeption der Statistik im Jahr 2007 ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse vor und nach der Umstellung eingeschränkt. Ab dem Berichtsjahr 2021 gilt wieder die bis einschließlich 2006 verwendete Definition der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge.
5) Ab 2007 sind Abweichungen in den Summen möglich aufgrund des Rundungsverfahrens zur Sicherstellung der Geheimhaltung in der Berufsbildungsstatistik (siehe Quelle).
6) Anteil an schulischer Vorbildung insgesamt.
7) Einschließlich im Ausland erworbene Abschlüsse.

- = Keine Daten auszuweisen oder 0.
m = Daten nicht verfügbar.

Letzte Aktualisierung: 2. September 2024

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